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| 5726 Unterschriften für das Referendum gegen die Revision des Arbeitslosengesetzes |
Viele Mitglieder der Angestellten Schweiz finden: Die Arbeitslosenversicherung darf nicht auf dem Buckel der Arbeitslosen und nicht erst bis ca. 2030 saniert werden. Sie haben das Referendum von Travail.Suisse unterschrieben oder selber Unterschriften gesammelt.
Im März-Apunto riefen die Angestellten Schweiz die Mitglieder auf, Unterschriften für das Referendum gegen die Revision des Arbeitslosengesetzes zu sammeln. Insgesamt konnten sie 5726 Unterschriften zum Referendum beisteuern.
Referendum ist zu Stande gekommen
Travail.Suisse hat bis am 24. Juni insgesamt 40 132 Unterschriften zusammengebracht. Das Referendum ist zustande gekommen. Denn auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die Unia, die SP, die Grüne Partei und Arbeitslosenkomitees haben Unterschriften gesammelt. Insgesamt braucht es 50 000.
Mit dem Sammeln von so vielen Unterschriften in kurzer Zeit setzen die Angestellten in der Schweiz ein ungemein starkes Zeichen: Sie akzeptieren diese Revision so nicht und wollen, dass das Volk darüber abstimmen kann.
Abstimmung: 26. September
Am 6. Juli hat Travail.Suisse die Unterschriften in Bern eingereicht. Das Datum für die Abstimmung steht auch bereits fest: der 26. September. Die Angestellten Schweiz empfehlen ihren Mitgliedern, die Revision des Arbeitslosengesetzes abzulehnen. Damit wird der Bund gezwungen, ein besseres Projekt auszuarbeiten. Das ist nötig, denn es ist unbestritten, dass die Arbeitslosenversicherung saniert werden muss.
Die wichtigsten Argumente gegen die Revision der Arbeitslosenversicherung
Die Gründe, die gegen die Vorlage sprechen, bleiben natürlich dieselben:
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Argumente gegen die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes |
1. Gegen Kürzungen in der Krise
Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Schweiz voll erfasst. Zurzeit sind in der Schweiz über 170’000 Menschen ohne Arbeit. Die Aussichten bleiben für das laufende und das kommende Jahr düster. Mitten in dieser Krise sollen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung um über 600 Millionen Franken gekürzt werden. Während die Banken mit Milliarden von Franken gerettet wurden und ihre Manager bereits wieder Millionenboni beziehen, sollen also die Arbeitslosen bezahlen. Das ist inakzeptabel.
- Kürzung der Taggelder und Verlängerung der Beitragszeit: Für 400 Taggelder braucht es neu 18 Monate Beitragszeit anstatt 12 Monate, und ältere Arbeitnehmende, die meist weniger Chancen haben auf dem Arbeitsmarkt, erhalten erst mit 24 Monaten Beitragszeit 520 Taggelder. Diese Verschärfung geht völlig an den Realitäten des Arbeitsmarktes vorbei. Seit Jahren nimmt die Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt zu und erhöht für die betroffenen Arbeitnehmenden das Risiko, arbeitslos zu werden. Die Arbeitslosenversicherung muss vor diesen Risiken schützen. Das ist mit der Erhöhung der Beitragszeit nicht mehr der Fall.
- Bestrafung der jungen, gut ausgebildeten Berufsleute: Junge Berufsleute bis 30 Jahre müssen neu jeden Job annehmen, ohne Rücksicht auf ihre Ausbildung. Für die unter 25-Jährigen werden die Taggelder auf 9 Monate halbiert. Bei den Ausbildungs- und Studienabgängern wird die Anzahl Taggelder auf 4 Monate gekürzt, und das bei einer Wartezeit von 6 Monaten. Junge Berufsleute werden so massiv bestraft und ihnen wird die Chance genommen, sich im Beruf zu beweisen und Erfahrung zu sammeln. Das führt zur Abwertung der Ausbildung und beeinträchtigt die Arbeitsmarktchancen der Betroffenen.
- Abwertung des bewährten Zwischenverdiensts: Wer arbeitslos ist und einen schlecht bezahlten Zwischenverdienst annimmt, erhält danach ein tieferes Taggeld. Mit dieser Leistungskürzung wird ein erfolgreiches und attraktives Instrument geschwächt. Gleichzeitig werden jene Erwerbslosen bestraft, die bereit wären, über einen Zwischenverdienst einen vielleicht weniger attraktiven und weniger gut bezahlten Job anzunehmen.
- Unsinnige Abschaffung regionaler Massnahmen bei hoher Arbeitslosigkeit: Die Möglichkeit, die Anzahl Taggelder in besonders betroffenen Regionen von 400 auf 520 zu erhöhen, wird abgeschafft. Die aktuelle Krise zeigt, dass dieses Instrument sinnvoll ist. Zurzeit haben die von der Exportkrise besonders betroffenen Kantone Waadt, Neuenburg, Jura sowie der Berner Jura die Anzahl Taggelder auf 520 erhöht. Die regionalen Stützungsmassnahmen helfen mit, eine Aussteuerungswelle mitten in der Krise zu vermeiden.
- Kahlschlag bei den Beitragsbefreiten: Allen Ausbildungs- und Studienabgängerinnen und -abgängern, Rückkehrerinnen und –kehrern aus dem Ausland sowie allen Personen, die wegen Mutterschaft, Krankheit, Unfall, Trennung und Scheidung von einer Beitragszeit befreit waren, wird die Bezugsdauer von 12 Monaten auf rund 4 Monate (90 Taggelder) verkürzt. Dieser Kahlschlag bedeutet den faktischen Ausschluss aus der Arbeitslosenversicherung.
2. Gegen die unseriöse Finanzierung
Eine solide Arbeitslosenversicherung braucht eine solide Finanzierung. Das heisst vor allem, dass die Schulden, die die Arbeitslosenversicherung in der Krise macht, im Aufschwung wieder abgebaut werden müssen. Die vom Parlament beschlossene Finanzierung der Arbeitslosenversicherung erfüllt diese Bedingung nicht. Sie ist unseriös.
- Schuldensanierung im Schneckentempo: Im Sommer 2010 betragen die Schulden der Arbeitslosenversicherung ca. 7 Milliarden Franken. Aufgrund der anhaltenden Arbeitslosigkeit werden sie weiter ansteigen. Die vom Parlament beschlossene Schuldentilgung dauert 18 Jahre, das heisst bis ins Jahr 2029. Ein Schuldenabbau über 18 Jahre geht zu langsam und öffnet einem weiteren Leistungsabbau Tür und Tor. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass es auch anders geht. Nach der Krise der 90er Jahre wurden die Schulden in der Höhe von 8.8 Milliarden Franken innert vier Jahren abgebaut.
- Gegen Einsparungen auf Kosten der Gemeinden und Kantone: Mit der 4. Revision der Arbeitslosenversicherung werden die Leistungen für die Versicherten massiv abgebaut. Die betroffenen Arbeitnehmenden und ihre Familien werden damit rasch in die Sozialhilfe getrieben und die Zahl der Sozialhilfebezüger wird stark ansteigen. Die Kantone und Gemeinden rechnen bereits heute mit Mehrkosten von ungefähr 200 Millionen Franken. Das heisst, ein Drittel der „Einsparungen“ in der Arbeitslosenversicherung fällt direkt als Kosten bei den Kantonen und den Gemeinden wieder an. Der Bund stiehlt sich so aus der Verantwortung und versucht, eines der wichtigsten Sozialwerke auf Kosten der Kantone und Gemeinden zu sanieren.
3. Gegen die Aushöhlung der Arbeitslosenversicherung
Eine solide Arbeitslosenversicherung ist das Gegenstück zum flexiblen Arbeitsmarkt. Der flexible Arbeitsmarkt ist einer der wichtigsten wirtschaftlichen Standortvorteile der Schweiz. Die Unternehmen können in der Schweiz bei konjunkturellen Schwankungen rasch Stellen abbauen. Das ist für die Arbeitnehmenden nur akzeptabel, wenn eine solide Arbeitslosenversicherung die finanziellen und beruflichen Risiken der Arbeitslosigkeit mindert. Die Revision baut einseitig Leistungen ab und vernachlässigt eine seriöse Schuldensanierung. Damit wird die Arbeitslosenversicherung ausgehöhlt und das Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt zerstört.
Komplettes Argumentarium herunterladen
Darum empfehlen die Angestellten Schweiz am 26. September NEIN zur „Änderung vom 19. März 2010 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung |
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